Strand von Anguileiro/La Grande/Campos
- Adresse Tapia de Casariego West-Asturien
- Serviceleistungen Serviceleistungen: Gastronomie-Service | Duschen | Toiletten | Parkplatz | Wohnmobilstellplatz | Rettungsdienst
- Länge Länge: 410 m.
- Art von Strand Art von Strand: Feiner, goldfarbener Sand
- Zugänge Zugänge: Räder
Ein Strand mit feinem Sand, der durch die Mündung des Flusses Anguileiro entstanden ist.
Informationen
Das Surf- und Sonnenparadies im Westen
Es handelt sich um einen Stadtstrand in Tapia selbst, der sich neben den Mäandern des Flusses Anguileiro erstreckt und zwei Gebiete verbindet, die als „Los Campos“ und „La Ribeira“ bekannt sind. In östlicher Richtung befinden sich weitere städtische Buchten wie Maleguas, As Furadas und Ribeiría.
Dieser Strand besteht aus feinem, goldbraunem Sand. Er verfügt über alle Arten von Einrichtungen, einen Freizeitbereich, einen großen Parkplatz und eine Strandpromenade, die zum Hafen führt.
Er ist der bei Surfern beliebteste Abschnitt der Küste. Tatsächlich findet hier jedes Jahr in der Karwoche ein internationaler Surfwettbewerb statt.
⚠️ WICHTIGER HINWEIS · SOMMER 2026
Aufgrund der Veränderungen an den Sandbänken nach den Stürmen der letzten Monate wurde eine Veränderung der Meeresströmungen an diesem Strand festgestellt.
Es wird empfohlen, beim Baden äußerste Vorsicht walten zu lassen, insbesondere bei rauer See oder Ebbe, die Sicherheitsbeschilderung zu beachten und jederzeit den Anweisungen des Rettungsdienstes Folge zu leisten.
Rettungsdienst
- Vom 27. Juni bis zum 8. September: täglich
Zugängliche Punkte
- Verfügbarkeit eines Defibrillators im Rettungsdienst.
Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sollten Sie wissen, dass ...
- Der Zugang von Haustieren zu Stränden und Badebereichen ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen dies für die Durchführung von Aktivitäten erforderlich ist, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde ordnungsgemäß genehmigt wurden.
- Für ausgesetzte Tiere, die an den Stränden umherstreifen, haften deren Besitzer.
- Blindenhunde dürfen in Begleitung der Person, der sie dienen, an den Stränden anwesend sein, unbeschadet der Verantwortung ihres Halter und/oder Besitzers sowie der Maßnahmen, die dieser ergreifen muss, um Belästigungen oder Gefahren für die übrigen Nutzer zu vermeiden.
- Wer gegen das Verbot gemäß Absatz 1 verstößt oder die in Absatz 3 genannten Bedingungen nicht erfüllt, muss die Strände unverzüglich zusammen mit dem Tier verlassen, sobald er von den Ordnungshütern mündlich dazu aufgefordert wird; diese erstellen ein Protokoll zur Einleitung des entsprechenden Bußgeldverfahrens.