Strand von Penarronda
- Adresse Castropol y Tapia de Casariego West-Asturien
- Serviceleistungen Serviceleistungen: Rauchfreier Strand | Rettungsdienst | Defibrillator | Gastronomie-Service | Duschen | Parkplatz
- Länge Länge: 600 m
- Art von Strand Art von Strand: Feiner, goldfarbener Sand
- Zugänge Zugänge: Räder
Ein feiner Sandstrand, der durch den Bach Penarronda geteilt wird
Informationen
Eine einzigartige Flora für ein Naturdenkmal
Der Strand von Penarronda erstreckt sich über die Gemeinden Castropol, Barres, Tapia de Casariego und Santa Gadía. Der durch den gleichnamigen Bach geteilte Strand von Penarronda ist einzigartig: Zu seiner Flora gehört Malcomia littorea, also die Strand-Steinkraut, eine vom Aussterben bedrohte Art, die an keinem anderen Ort in Asturien vorkommt.
Zudem besticht er durch seine einzigartige Schönheit: Er hat die Form einer länglichen Muschel und in seiner Mitte befindet sich ein runder Felsen, der dem Strand seinen Namen gibt. Er verfügt über eine gute Infrastruktur, ist windig und hat starken Wellengang, was ihn perfekt zum Surfen macht.
In Tapia de Casariego gelangt man über Santa Gadía dorthin, in Castropol über den Ort Barres.
Er ist Teil des Biosphärenreservats Río Eo, Oscos und Terras de Burón.
Rettungsdienst
- Vom 20. Juni bis zum 10. September: täglich
Zugängliche Punkte
- Rampe.
- Barrierefreie Duschen und Toiletten.
- Acht barrierefreie Parkplätze.
- Defibrillator an der Erste-Hilfe-Station verfügbar.
Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sollten Sie wissen, dass ...
- Der Zugang von Haustieren zu Stränden und Badebereichen ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, in denen dies für die Durchführung von Aktivitäten erforderlich ist, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde ordnungsgemäß genehmigt wurden.
- Für ausgesetzte Tiere, die an den Stränden umherstreifen, haften deren Besitzer.
- Blindenhunde dürfen in Begleitung der Person, der sie dienen, an den Stränden mitgeführt werden, unbeschadet der Verantwortung ihres Halters und/oder Besitzers sowie der Maßnahmen, die dieser ergreifen muss, um Belästigungen oder Gefahren für die übrigen Strandbesucher zu vermeiden.
- Wer gegen das Verbot gemäß Absatz 1 verstößt oder die in Nummer 3 und den vorangehenden Nummern festgelegten Bedingungen nicht einhalten, müssen die Strände mit dem Tier unverzüglich verlassen, sobald sie von den Ordnungshütern mündlich dazu aufgefordert werden; diese erstellen einen Strafanzeigebericht zur Einleitung des entsprechenden Bußgeldverfahrens.