Strand von San Lorenzo
- Adresse Gijón Zentrum von Asturien
- Serviceleistungen Serviceleistungen: Rauchfreier Strand | Duschen, Fußwaschbecken und Brunnen | Toiletten | Rettungsdienst | Vermietung von Liegestühlen
- Länge Länge: 1.500 m.
- Art von Strand Art von Strand: Goldener Sand
- Zugänge Zugänge: Räder
Ein Strand mit goldenem Sand in städtischer Umgebung.
Informationen
Die Bucht von Gijón, der beliebteste Strand Asturiens
Der Strand von San Lorenzo ist wahrscheinlich der bekannteste Strand Asturiens. Es handelt sich um die Bucht von Gijón, eine der schönsten im Norden Spaniens, die im Westen vom Cerro de San Catalina und im Osten von der Mündung des Flusses Piles begrenzt wird.
Insgesamt erstreckt sich der Strand über eine Länge von eineinhalb Kilometern, ist bei Badegästen sehr beliebt und verfügt über eine hervorragende Ausstattung aller Art. Der Strand verfügt über zwei Beachvolleyballplätze, und auf ihm wird auch Strandfußball gespielt (auf Höhe der Treppe 4). Besonders hervorzuheben ist die fast drei Kilometer lange Strandpromenade.
Von 10:00 bis 20:00 Uhr ist das Ausüben von Sportarten im Sand verboten. Surfbretter, Jetskis, Motor- oder Segelboote usw. sind im Badebereich verboten.
Rettungsdienst
Vom 1. Mai bis zum 15. Oktober
- 1. bis 21. Mai: an Wochenenden und Feiertagen von 11:30 bis 19:00 Uhr
- 22. bis 31. Mai: täglich von 11:30 bis 19:00 Uhr
- 1. Juni bis 31. August: täglich von 10:00 bis 21:00 Uhr
- 1. bis 15. September: täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr
- 16. September bis 15. Oktober: täglich von 11:30 bis 19:00 Uhr
Zugängliche Punkte
- Barrierefreier Parkplatz
- Barrierefreie Rampen
- Barrierefreie Toiletten
Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sollten Sie wissen, dass ...
- Vom 01.05. bis zum 15.10. ist der Zugang zum Strand sowie der Aufenthalt von Haustieren dort verboten
- Der Zugang von Haustieren zum Strand ist vom 15.10. bis zum 30.04. (zwischen den Treppen 2 und 8) gestattet
- Auf den Strandpromenaden und in den Stadtpromenaden sowie in den Bereichen in der Nähe der Strandzugänge ist der Aufenthalt von Haustieren gestattet, sofern diese an einer festen Leine mit einer Länge von höchstens einem Meter geführt werden und, falls dies aufgrund der Eigenschaften des Tieres erforderlich ist, einen Maulkorb tragen.